„Wir sind hier Protestanten“, wies Botter gegenüber dem Helgoländer Vorboten das Ansinnen zurück, wenn er auch den Verbleib der 150 Helgoländer Katholiken klar begrüßte.
Was der Papst kaum zur Kenntnis genommen haben dürfte, beschäftigt den Helgoländer Bürgermeister und seine Mitarbeiter seit Ende 2004 mit zunehmend sinkendem Spaß-Faktor: König Marduk machte seine Ansprüche auf das Eiland nämlich auf elektronischem Postweg mit Nachdruck deutlich. Die Nachforschungen die Botter daraufhin über den unliebsamen Konkurrenten anstellen ließ, hätten nun aber ergeben: Der selbsternannte Helgoländer Herrscher sei nicht zurechnungsfähig.
Dabei hat der Streit um die Insel einen durchaus interessanten Hintergrund: So sammelt Marduk I. für sein Königreich Territorien, deren staatsrechtlicher Status augrund historischer Entwicklungen häufig nicht eindeutig geklärt ist. Auf diese Weise gelangte der Vatikan in seinen „Besitz“, beansprucht er die deutsche Exklave Büsingen
am Hochrhein und eben auch Helgoland.
Die einzige Hochseeinsel der Bundesrepublik kam nämlich erst 1890 von England an das damalige Deutsche Reich: Im sogenannten „Helgoland-Sansibar-Vetrag
“ (Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland vom 1. Juli 1890) wird dabei in Artikel XII, Satz 1 nicht nur bestimmt, dass „die Souveränität über die Insel Helgoland nebst der Zubehörung von Ihrer britischen Majestät an Se. Majestät den Deutschen Kaiser abgetreten“ wird. Auch zahlreiche Helgoländer Sonderrechte vom Fahrradverbot bis zur Ausnahme vom staatlichen Branntweinmonopol haben ihren Ursprung in Artikel XII, Satz 4: „Die zur Zeit bestehenden heimischen Gesetze und Gewohnheiten bleiben soweit es möglich ist, unverändert fortbestehen.“ Und auch den geltenden Zolltarif durfte die deutsche Regierung nicht erhöhen (Art. XII, Satz 5).
Allerdings nahmen die Briten mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs Helgoland noch einmal in Besitz, die Helgoländer mussten die Insel verlassen und sie wurde als Bombenabwurfplatz genutzt. So blieb auch die Verabschiedung des Grundgesetzes in der BRD zunächst ohne Folgen für den Flecken in der Nordsee. Erst 1950 kamen die ersten deutschen Besetzer gegen den Willen der Briten erneut auf die Insel, bevor diese schließlich 1952 einer Wiederbesiedlung zustimmten. Rechtliche Grundlage der Zugehörigkeit Helgolands ist seitdem vor allem das sog. „Helgoland-Gesetz“ vom 15. März 1952. Das Land Schleswig-Holstein erklärte darin schlicht: „Für die Gemeinde Helgoland sind die gleichen Behörden der Landesverwaltung und die gleichen Gerichte zuständig wie für die Stadt Pinneberg.“ (§ 3, Abs. 1). Helgoland war heim in der Republik.
Aber eben bis heute mit Sonderstatus. Der gilt übrigens auch für Spitzenpolitiker. Die sähe Bürgermeister Botter nämlich lieber nicht für länger auf Helgoland. Und wenn sollten sie im Winter kommen. Da lerne man „Weitblick“ und merke, „wie unwichtig vieles sein kann.“