Wir haben es eilig, was vorkommen darf. Genervt vom Verkehrschaos um uns herum parken wir unser Auto im »Halteverbot«. Das ist ein zehn Meter langes Stück des rechten Straßenrands, das sich von den davor und dahinter liegenden Abschnitten nur durch zwei Schilder unterscheidet, das erste mit weißem Pfeil nach links, das zweite mit weißem Pfeil nach rechts, der Rest ist hübsch rot-blau bemustert. Nach 15 Minuten Mini-Shopping für die deutsche Wirtschaft sind wir wieder zurück – doch das Auto ist weg. An Diebstahl würden wir im Leben nicht denken. Wir sind in Deutschland. Da kommen Autos nur von Staats wegen weg.
Natürlich hatten wir keine Feuerwehreinfahrt blockiert. Es gab auch sonst keinen Not- oder Krisenfall. Routine eben. Politesse sucht Beschäftigung, und der »Pannenhilfsdienst« macht seinen Reibach damit. Das Erstaunliche ist: die Politesse muss nicht um ihr Leben fürchten! Es bleibt fast immer bei ein paar netten Worten, die dann auch richtig teuer werden. Der Staat als unser Erzieher! So sehen es die Richter. Es muss keine Gefährdung vorliegen, es muss überhaupt gar keinen Sinn machen, ein Halteverbot durchzukämpfen. Es reicht, dass der Staat es haben will. Basta!
Angeblich gibt es einen Grundsatz der »Verhältnismäßigkeit«. Das klingt jedenfalls sehr logisch. Alles soll irgendwie passend sein, gerecht gar. Aber es gilt nicht für den Staat. Er verfolgt abstrakte Ziele, und wir haben uns dem zu unterwerfen. Und unterwerfen uns dabei natürlich nicht einem »Staat«, sondern ganz simpel einigen Politikern und ihren Verwaltungsvollstreckern.
Abgeschleppte Autos sind keine Peanuts. Sie zeigen, wie weit unsere Freiheit reicht. Egal, ob man jetzt an dieser oder jener Stelle hätte parken dürfen oder nicht: jedes Kind würde gegen seine Eltern ob ähnlich schwachsinniger Strafaktionen rebellieren. Aber echten Herrschern unterwerfen wir uns.
Und denken Herrschaftsherrlichkeiten einfach weiter. So kam der Bund der Steuerzahler auf die Idee, säumige Steuerzahler mit der Parkkralle willig zu machen: der Staat soll ihnen einfach ihr Auto blockieren!
Der Straßenverkehr mit all seinen absurden Regelungen unserer Politiker ist ein einziger Herrschaftstumor, wild wuchernd und streuend. Nehmen wir die Ampel, von Menschen, die mit uns ganz offensichtlich nicht die Muttersprache teilen, auch »Lichtsignalanlage« genannt. Um uns im Verkehr zu beherrschen, gibt es davon etwa 80.000 in Deutschland (deren Wartung allein schon 250 Millionen Euro kostet). Die meisten davon sind als moderne Menschheitsgeißel schlichtweg überflüssig, weshalb wir uns über nichts so sehr freuen wie über ihren Ausfall.
Die Ampel bringt den modernen Homo sapiens sapiens auf das geistige Level einer Kartoffel. Bringt man sie ins Licht, wird sie grün, legt man sie zurück in die dunkle Kammer, wird sie wieder braun. So hat auch der ampelkonforme Mensch zu funktionieren. Strengstens verboten ist jede Art von Hirntätigkeit – Autofahren nach STVO hat mit dem Rückenmark zu geschehen.
Da ist doch tatsächlich ein Mensch mit seinem Auto nachts an einer roten Fußgängerampel stehen geblieben, um dann doch drüber zu fahren – war ja nix los. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied am 6. März 2003:
»Der Verordnungsgeber war [...] der Auffassung, bei Kreuzungsampeln – und dazu zählen auch Fußgängerampeln – sei eine abstrakte Gefährdung grundsätzlich zu unterstellen. Es ist deshalb nicht zulässig, diesen Grundsatz dahingehend einzuschränken, dass Handlungen, die im konkreten Fall ungeeignet sind, das geschützte Rechtsgut in Gefahr zu bringen, von Nr. 132.2 BKat ausgenommen werden. Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen.
Diese Grundentscheidung [...] ist auch von den Gerichten zu beachten. Ausnahmen können dafür allenfalls zugelassen werden, wenn eine auch nur abstrakte Gefährdung völlig ausgeschlossen ist.«
Im Klartext heißt dies: Der Autofahrer, der an einer menschenleeren Fußgängerampel zunächst gehalten hatte, dann aber weitergefahren war, bringt die nicht vorhandenen Menschen abstrakt in Gefahr – und das ist verboten! Damit es auch der Nicht-Jurist versteht, formuliert das Gericht daher noch mal klar das Denkverbot:
»Deshalb kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Fall eine konkrete Gefahr ausgeschlossen war. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält es der Senat erst recht nicht für hinnehmbar, wenn es der Entscheidung des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bliebe, ob eine konkrete Gefahr gegeben ist, und ob und wie lange er auf Grund seiner subjektiven Einschätzung der Verkehrssituation ein Rotlicht beachtet.«
Was hat das mit Herrschaft zu tun? Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße ist eine Verordnung, kein Gesetz. Es wird ausgeheckt von Beamten des Verkehrs- und Justizministeriums. Keine öffentliche Debatte, keine demokratische Entscheidung – man kann ja nicht über alles reden. Gleichwohl bindet es, wie wir sehen, natürlich die Gerichte. Weil also der »Verordnungsgeber« nach Gutdünken Rechtsverstöße konstruiert – hier die Gefährdung von Fußgängern, die es gar nicht gibt – ist der Führerschein für einen Monat weg.
Wer das zweiminütige Warten vor einer unbenutzten Fußgängerampel nicht als Herrschaft versteht, sondern als einen nötigen Mosaikstein in der Staatsorganisation, den sollten wir eher mit dem dringenden Verdacht auf gemeingefährlichen Kadavergehorsam einem Psychiater vorstellen, als vom Rotlichtfahrer den Lappen zu kassieren. Doch die einzige winzige Rebellion, die der ein oder andere von uns gegen seine Herrscher wagt, ist das Rotlichtlaufen, das Ignorieren einer Fußgängerampel, freilich nie ohne zuvor intensiv nach Polizisten Ausschau gehalten zu haben und am liebsten doch verschämt 10 Meter vor oder hinter der Ampel.
Ampelgehorsam ist keine Frage von Political Correctness, Ampelgehorsam ist Alarmstufe rot auf der Verblödungs-Skala.
(Aus: Timo Rieg: Verbannung nach Helgoland - Reich und glücklich ohne Politiker)