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Verbraucherschutz | 12.03.2010 | druckansicht

Redaktionskaninchen in letzter Minute gerettet

Die Antwort kam in letzter Minute. Kurz bevor das Redaktionskaninchen des Helgoländer Vorboten, das seit Wochen nichts als "nach der Ernte behandelte" Kartoffelschalen in seinem Käfig hatte, vom Hunger getrieben doch zulangte, teilte uns die Firma tegut mit: Achtung, besser nicht, die Schalen sind giftig. Tendenziell jedenfalls. 
Bereits am 28. Januar 2010 hatte die HV-Recherche-Abteilung von der "KLH mbH Pfiffelbach" wissen wollen, was sich auf und unter den von ihnen vertriebenen Kartoffeln befindet, die mit dem Hinweis "nach der Ernte behandelt" gekennzeichnet sind. "Was bedeutet das?", wollte die Investigativ-Crew wissen. "Ging es den Kartöffelkes nicht gut, mussten sie zum Arzt und haben wir daher mit vergessenen Tupfern und OP-Nadeln unter der Schale zu rechnen? Oder dokumentiert die Angabe "nach der Ernte behandelt" eine ausführliche und abschließende Besprechung der abgepackten Kartoffeln?"

Stutzig gemacht hatte die Journalisten schon damals, dass dem Redaktionskaninchen mit angebotenen Kartoffelschalen nur ein Naserümpfen zu entlocken war. Doch die Firma schwieg. Hilfe kam erst diser Tage von dem in der Not befragten Handelsunternehmen, in dessen Regal die Verbraucherschützer die verdächtige Kartoffelware gefunden hatten. Tegut reagierte schnell, allerdings zunächst verharmlosend: "'Nach der Ernte behandelt' ist ein gesetzlich festgelegter Begriff der zur Kenntlichmachung der Keimhemmung dient. Bei der Keimhemmung wird üblicherweise der Stoff Chlorprophan eingesetzt. Dieser Stoff ist für konventionelle Kartoffeln für diese Anwendung zugelassen. 
Falls Sie Produkte wünschen, bei denen bewussst auf Keimhemmungsmittel verzichtet wird, empfehlen wir gerne unser breites Sortiment an Bio-Kartoffeln bei denen der Einsatz vor Chlorprophan ausgeschlossen ist."
Gegen Keimhemmung beim Redaktionskaninchen bestanden zwar keine Bedenken, da sich schon die Redakteurinnen und Redakteure schier ungebremst vermehren, doch dass damit noch nicht die ganze Wahrheit auf dem Tisch war dünkte den Frage-Profis. Und so hakten sie unerbitterlich nach und formulierten eine messerscharfe E-Mail.
Die daraufhin noch am selben Tag eintreffende Antwort ließ nur wenige Fragen offen: "Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir nicht empfehlen können die Schalen an Ihr Redaktionskaninchen zu verfüttern."
Die von einer Praktikantin eingebrachte Fragestellung, ob die behandelten Kartoffelschalen vielleicht so giftig seien wie Bananenschalen, die man nicht einmal auf den Kompost werfen dürfe, verwarf tegut allerdings:

"Bananenschalen werden per Gesetz als Verpackungen gesehen. Deswegen sind Behandlungen der Bananenschalen im Gegensatz zur Nacherntebehandlung der Kartoffel nicht kennzeichnungspflichtig. Dabei können bei Bananenschalen auch Produkte eingesetzt werden, die als deutlich kritischer zu betrachten wären (Thiabendazol).
Bei unseren Bananen -Bio und Konventionell- werden zu äußerlichen Behandlung nur natürliche organische Säuren eingesetzt, die man guten Gewissens auch verzehren könnte. Da es keine Kennzeichnungspflicht bei Bananenschalen gibt, kann der Verbraucher dies leider anhand der Produktkennzeichnung nicht unterscheiden. "

Da hat die Praktikantin offenbar Bananen mit Orangen verwechselt. Zur Strafe muss sie nun sämtliche in Bananenschalen verpackte Bananen des nahegelegenen tegut-Marktes auf ihre Kennzeichnung mit dem Grünen Punkt hin untersuchen. 

Kommentare

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14.04.10 04:41, Artur

liest das eigentlich außer mir noch jemand bis hier unten?

13.11.11 11:49, Geert

Ja doch - ich. Ist sehr interessant der Artikel. Sind Eierschalen denn nun Verpackung? oder sind sie es nicht?

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