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Sonntag, 01.August 2010
 
Aufbau Deutschland

Dokumentation | 20.07.2006 | druckansicht

GEZ: "Voll akzeptierte Gebührenpflicht"

Die internationale Kritik am GEZ-Angriffskrieg auf "neuartige Empfangsgeräte" reißt nicht ab . Mittelstand und Steuerklagebund haben sich gefechtsklar gemacht. Als objektiver Kriegsberichterstatter wollte die Leuchtturm-Redaktion des HV wissen: Mit welcher Beute ist denn zu rechnen. Denn darüber hüllt sich die GEZ angeblich in Schweigen.
Doch spätestens damit war das Schweigen gebrochen. GEZ Pressemann Willi Rees schrieb:

"Wir hüllen uns keineswegs in Schweigen sondern erklären immer wieder, dass
wir leider nicht in der Lage sind zu prognostizieren, ob - und wenn ja, in
welcher Höhe - Mehreinnahmen durch die Rundfunkgebührenpflicht für
neuartige Rundfunkgeräte realisiert werden können. Das hat folgende Gründe:

In Privathaushalten, die Hörfunk- und/oder Fernsehgeräte bereithalten,
bleibt auch über den 1. Januar 2007 hinaus der PC im Rahmen der sogenannten
Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in fast 99 Prozent
aller Haushalte Hörfunk- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert
sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für multimediafähige PC’s in
Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

Auch im nicht-privaten Bereich bleiben PC’s von der Rundfunkgebührenpflicht
befreit, wenn gleichzeitig herkömmliche Hörfunk- und Fernsehgeräte
bereitgehalten werden. Sollten solche Geräte nicht vorhanden sein, aber ein
multimediafähiger PC vorgehalten werden, so ist dafür ab 1. Januar 2007
eine Rundfunkgebühr zu entrichten unabhängig von der Anzahl der
vorgehaltenen PC’s. Ein Unternehmen, ein Gewerbebetrieb, ein Selbständiger
kann also allenfalls mit einem Betrag von derzeit 17,03 Euro im Monat
belastet werden.

Der Grund für die Regelung liegt darin, dass über das Internet und über DSL
heute ohne großen technischen Aufwand Hörfunk und Fernsehen auf einem PC
empfangen werden können. Würde man nun von dem Grundsatz abweichen, dass
alle Geräte, mit denen Hörfunk und Fernsehen empfangen werden kann,
grundsätzlich die Gebührenpflicht auslösen, würde das schnell zu
Umgehungstatbeständen führen, um sich der Gebührenpflicht entziehen zu
können. Vor diesem Hintergrund haben es die Länder - und nicht die
öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, das Zweite Deutsche
Fernsehen, DeutschlandRadio oder die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als
gemeinsame Einrichtung dieser Rundfunkanstalten - für vertretbar gehalten,
unter den oben beschriebenen Modalitäten einen multimediafähigen PC nicht
von der Gebührenpflicht auszunehmen.

Für Mitbürgerinnen und Mitbürger, die aus sozialen Gründen nicht in der
Lage sind, Rundfunkgebühren zu zahlen, gelten Befreiungstatbestände, die
sich natürlich auch auf den PC als Rundfunkempfangsgerät im privaten
Bereich beziehen.

Zusammenfassend lässt sich daher festhalten:

Die Länder haben mit den oben beschriebenen Regeln den Versuch unternommen,
das im großen und ganzen voll akzeptierte System einer Gebührenpflicht, die
an das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten anknüpft, aufrecht zu
erhalten. In privaten Haushalten dürfte es zu keiner nennenswerten
Ausweitung der Gebührenpflicht kommen, weil dort regelmäßig die
Zweitgerätefreiheit gilt. Im nicht-privaten Bereich kann es allenfalls dann
zu einer Mehrbelastung führen, wenn dort keine herkömmlichen Hörfunk- und
Fernsehgeräte bereitgehalten werden. Auch dann hält sich die Mehrbelastung
aber in den sehr engen Grenzen von derzeit 17,03 Euro pro Monat. Es kann im
nichtprivaten Bereich aber auch zu ganz gravierenden Entlastungen kommen,
wenn der Hörfunk- und Fernsehempfang von herkömmlichen Geräten auf Rechner
umgestellt wird. Dann entfällt nämlich die Gebührenpflicht für jedes dieser
Geräte einerseits, während für Rechner insgesamt höchstens noch eine Gebühr
zu entrichten ist.

Die Regelung über die Rundfunkgebührenpflicht so genannter neuartiger
Rundfunkempfangsgeräte orientierte sich an der Erwartung, dass in naher
Zukunft die Veranstalter herkömmlicher Programme ihre Darbietungen in
nennenswertem Umfang auch im Internet bzw. auf neuen technischen
Plattformen bereitstellen werden. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass
herkömmliche Geräte durch neuartige ersetzt werden, und ohne eine solche
Regelung die Gebührenpflicht umgangen werden könnte.




Es grüßt freundlich

Kommentare

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21.07.06 13:22, Achim Hochstein

Der öffentl.-rechtl. Rundfunk hat, laut Grundgesetz, eine Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten. Vergleichen Sie einmal, was unter Grundversorgung verstanden wurde, bevor es private Anbieter gab - 3 Fernsehsender mit Halbtagsprogramm. Wieviele öffentl. rechtl. Sender empfangen Sie heute - ganztägig - 12 oder 15 ? Wir sehen daran, dass sich sich die öffentl.-recht. Sendeanstalten tatsächlich in einen grundgesetzwiedrigen, also illegalen, Konkurrenzkampf mit den privaten Anbietern und der sich individualisierenden Mediennutzung via Internet befinden. Die Zwangslage ist offensichtlich - sinken die Zuschauerzahlen der öffentl.- rechtl. Sender dramatisch, droht das aus, da die Rundfunkgebühren nicht mehr zu rechtfertigen wären. Der unerlaubte Konkurrenzkampf muss also von den öffentl. rechtl. Anstalten aufgenommen werden und die (angebliche) Grundversorgung muss ständig expandieren. Das will bezahlt sein - und wir sollen das bitteschön erledigen. Die Rückendeckung für diese illegalen Handlungen liefern die polit. Parteien, die eine grosses Interesse daran haben, die von ihnen kontrollierten Sender als Sprachrohr zu erhalten.

22.07.06 11:49, Maik

ÖR als Sprachrohr der politischen Parteien? In keinem anderen Medium wird soviel Parteien- und Polikitkerkritik geübt wie in ÖR. Die Privatfunker und Schreiberlinge sind meist auf eine politische Linie festgebunden, z.B. Bild. Es ist ja gerade das Ziel der ÖR ein Vollprogramm zu machen ohne auf die Quote schielen zu müssen. Ich bin auch nicht mit jeder Programmplanung einverstanden. Konkurrenz zu den Privaten sind die ÖR nur in einem Punkt: Tiefgang, kein Privatsender informiert so ausführlich wie die ÖR. Bevor es Private Sender gab, gab es nur 3 Fernsehsender, falsch. Es gab bereits mehre als 3: ARD mit ihren Regionalsendern und ZDF. In Zuge der Satelliten und Kabel hat man nur mehr empfangen können, es gab halt mehr freie Frequenzen als rein terrestrisch. Ausserdem schätze ich es mal einen Film, der nicht durch Pings, Wusches Werbeeinblendungen und -blöcke zerpfückt und verpfuscht zu Tode seziert wurde. Nebenbei ist der Film dann in meist in 16:9 und Dolbyspur, was man nicht immer von den "Spezialisten" der Privatsender erwarten kann. Die WM-Bericherstattung war ein gutes Beispiel dafür, wer hat da in Zuschauerbewertung am schlechtesten abgeschnitten, rate mal. Mein Fazit: Ich zahle zwar nicht unbedingt gerne GEZ, aber was man dafür bekommt ist es allemal wert.

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